Satzung der Welthaus Fürth gGmbH

Präambel:
Der weltweite Handel ist von großen Ungleichheiten und ungerechten Strukturen gekennzeichnet. In diesem Kontext bietet der Faire Handel
durch Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit und den Verkauf von fair gehandelten Produkten zur Unterstützung konkreter Projekte und
Partnerorganisationen einen Ansatz zur Reduzierung globaler Ungleichheiten.
Die internationalen Dachorganisationen des Fairen Handels verstehen darunter folgende Definition:
„Der Faire Handel ist eine Handelspartnerschaft, die auf Dialog, Transparenz und Respekt beruht und nach mehr Gerechtigkeit im
internationalen Handel strebt. Durch bessere Handelsbedingungen und die Sicherung sozialer Rechte für benachteiligte Produzent*innen und
Arbeiter*innen – insbesondere in den Ländern des Südens – leistet der Faire Handel einen Beitrag zu nachhaltiger Entwicklung. Fair-Handels-
Organisationen engagieren sich (gemeinsam mit Verbraucher*innen) für die Unterstützung der Produzent*innen, die Bewusstseinsbildung sowie
die Kampagnenarbeit zur Veränderung der Regeln und der Praxis des konventionellen Welthandels.“ (Zitat: Internationale Charta des Fairen
Handels der World Fair Trade Organization, von Fairtrade International und weiterer Akteure des Fairen Handels in der Fassung von 2018).
Dem vorstehend definierten Grundsatz eines Fairen Handels verpflichtet, stellt die Gesellschafterversammlung die folgende GmbH-Satzung fest:

§ 2 Zweck der Gesellschaft
(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar — gemeinnützige – Zwecke im Sinne des Abschnitts
„Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
(2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung
a) internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens (§ 52, Abs. 2 Nr. 13 AO);
b) und die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit (§ 52, Abs. 2 Nr. 15 AO).
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Bildung für nachhaltige Entwicklung anhand von Projekten, Informationsarbeit und Kampagnen (Veranstaltungen, Vorträgen, Workshops, Aktionen und Infostände und Präsentationen zu Themen des Globalen Lernens) in der Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbildung, in Kooperation mit Universitäten, Kirchen, Schulen und Volkshochschulen, und Bildungswerken, Kindertagesstätten, Eine-Welt- und Fairtrade-Initiativen der öffentlichen Hand, der Zivilgesellschaft und anderen Nichtregierungsorganisationen. Zudem Partnerschaftsarbeit und Austausch mit Menschen aus dem globalen Süden, durch entwicklungspolitische Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit zum Fairen Handel und zur Völkerverständigung, weiter durch das Eintreten für die Menschenrechte, durch das Sammeln von Spenden, durch den Verkauf von Produkten aus dem Fairen Handel zu Gunsten und zur Unterstützung von Projekten, emanzipativen Partnerschaftsinitiativen und Basisgruppen sowie durch das Zusammenwirken mit anderen Organisationen des Fairen Handels und der internationalen Eine-Welt-Bewegung (auch mittels
Vernetzung mit gemeinnützigen, sozial-integrativen, genossenschaftlichen und ähnlichen Initiativen) und Unterstützung einzelner Initiativen in
Entwicklungsländern, durch Projektförderung und Projektarbeit im In- und Ausland, insbesondere durch Kooperationen mit Initiativen, z.B. gegen
Menschenhandel und Unterdrückung von Kindern und Frauen in Entwicklungsländern. Als Beitrag zum Globalen Lernen verfolgt die Gesellschaft
das Ziel eine reflektierten, kritischen Wertehaltung zu fördern, systemische Zusammenhänge zu verstehen und zukunftsfähige Handlungsalternativen zu erarbeiten.
(3) Die Gesellschaft kann sich im In- und Ausland an anderen Unternehmen beteiligen, ihre Geschäftsführung und Vertretung übernehmen, sowie Zweigniederlassungen errichten.